Staat
Der Staat und die Verfassung
Israel ist im gesamten Nahen Osten die einzige parlamentarische Demokratie, begründet auf der Teilung der drei Gewalten, nämlich der Legislative, Exekutive und Jurisdiktion sowie einer Vielzahl konkurrierender Parteien, freien Gewerkschaften und unabhängigen Medien. Die Organe dieser Demokratie sind das Amt des Präsidenten, das Parlament (die Knesset), die Regierung (Kabinett) und die Gerichtsbarkeit (Justizwesen); die vollkommene Unabhängigkeit der Gerichte ist grundgesetzlich verbürgt.1948 verabschiedete das neugegründete Israel die Rechts- und Verwaltungsordnung, die festlegte, dass die im Land vor der Unabhängigkeit geltenden Gesetze in Kraft bleiben, sofern sie nicht den in der Unabhängigkeitserklärung festgelegten Grundsätzen sowie den später von der Knesset verabschiedeten Gesetzen widersprechen. Daher gehören zum heutigen israelischen Recht Elemente des bis 1917 gültigen osmanischen Rechts, Gesetze aus der Zeit des Britischen Mandats, in denen sich das englische Gewohnheitsrecht niederschlug, Elemente des jüdischen religiösen Gesetzes und Aspekte anderer Systeme. Das Hauptmerkmal des israelischen Rechts ist jedoch der seit 1948 gewachsene, umfangreiche Korpus neuer, eigener Gesetze auf dem Gebiet des vom Gesetzgeber geschaffenen, kodifizierten Rechts und des durch Urteile gebildeten, nicht kodifizierten Rechts.
Der Staatspräsident, auf hebräisch nasi, trägt den Titel des Hauptes des Sanhedrin, der einstigen höchsten gesetzgebenden und richterlichen Institution des jüdischen Volkes im alten Israel. Der Präsident ist Staatsoberhaupt; sein Amt steht symbolisch für die Einheit des Staates über parteipolitische Grenzen hinweg. Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre durch einfache Mehrheit von der Knesset gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Die Kandidaten werden aufgrund ihrer persönlichen Qualitäten und ihres Einsatzes für den Staat nominiert.
Die Pflichten des Staatspräsidenten, die hauptsächlich repräsentativer und formeller Art sind, sind gesetzlich festgelegt. So eröffnet er die erste Sitzung einer neuen Knesset, akkreditiert ausländische Gesandte, unterzeichnet von der Knesset verabschiedete Gesetze und Verträge, ernennt (nach Empfehlung der zuständigen Gremien) israelische Botschafter im Ausland, Richter und den Leiter der Bank of Israel und spricht, in Abstimmung mit dem Justizminister, Begnadigungen aus. Weiterhin erfüllt der Staatspräsident öffentliche Verpflichtungen und nimmt informelle Aufgaben wahr; so hört er Gesuche von Bürgern, verleiht öffentlichen Organisationen Ansehen und unterstützt Aktionen zur Verbesserung der Lebensqualität der Gesellschaft.
Die Knesset, ein Parlament mit nur einer Kammer, ist die gesetzgebende Körperschaft in Israel. Ihren Namen und die Zahl ihrer Abgeordneten (120) übernahm sie von der Knesset Hagedola (»Große Versammlung«), der unter Esra und Nehemia im 5. Jh. v. Chr. in Jerusalem einberufenen jüdischen Ratsversammlung.
Eine neue Knesset tritt nach Parlamentswahlen, in denen die Verteilung der Sitze bestimmt wird, zusammen. Während der ersten Sitzung verpflichten sich die Abgeordneten der Knesset, ihr Amt treu und gewissenhaft auszuüben; ebenso werden der Vorsitzende der Knesset und seine Stellvertreter gewählt. Die Knesset wird alle vier Jahre neu gewählt, kann sich jedoch bereits vor Ende der Legislaturperiode selbst auflösen oder vom Premierminister aufgelöst werden. Bis zur Bildung einer neuen Knesset nach Neuwahlen bleibt die Bisherige mit allen Rechten im Amt.
Die Knesset arbeitet durch Plenarsitzungen und zwölf ständige Ausschüsse: Haushaltsausschuss; Ausschuss für Außenpolitik und Sicherheit; Finanzausschuss; Wirtschaftsausschuss; Ausschuss für Inneres und Umweltschutz; Erziehungs- und Kulturausschuss; Arbeits- und Sozialausschuss; Verfassungs- und Rechtsausschuss; Ausschuss für Einwanderung und Eingliederung; Staatskontrollausschuss; Ausschuss gegen Drogenmissbrauch; Ausschuss für die Verbesserung der Stellung der Frau.
In den Plenarsitzungen werden Debatten über Politik und Arbeit der Regierung geführt sowie über von der Regierung oder einzelnen Knesset-Abgeordneten eingebrachte Gesetzesvorlagen. Die Debatten der Knesset werden auf hebräisch geführt, die Abgeordneten können jedoch auch arabisch sprechen, da beide Sprachen Amtssprachen sind. Eine Simultanübersetzung steht zur Verfügung.
Um Gesetzeskraft zu erlangen, muss ein Gesetzentwurf drei Lesungen in der Knesset passieren. Während der ersten Lesung wird der Gesetzentwurf den Abgeordneten in der Plenarsitzung unterbreitet. Danach schließt sich eine kurze inhaltliche Debatte an, dann geht der Entwurf in den zuständigen Knesset-Ausschuss, wo er ausführlich diskutiert und gegebenenfalls neu gefasst wird. Wenn der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat, kommt der Entwurf zur zweiten Lesung in die Plenarsitzung zurück. Ausschussmitglieder, die Einwände gegen den Entwurf haben, können diese in der Plenarsitzung zur Sprache bringen. Nach einer allgemeinen Debatte wird über jeden Artikel des Gesetzentwurfs abgestimmt, und, falls er nicht in den Ausschuss zurückgehen muss, folgt unmittelbar die dritte Lesung, in der über den Gesetzentwurf als ganzes abgestimmt wird. Wird der Gesetzentwurf angenommen, wird er vom vorsitzenden Sprecher unterzeichnet und erscheint mit den Unterschriften des Präsidenten, des Premierministers, des Knessetsprechers und des für die Verankerung des Gesetzentwurfes verantwortlichen Ministers im Regierungsbulletin. Zuletzt bringt der Justizminister das Staatssiegel an, und der Gesetzentwurf wird zum Gesetz.
Die Wahl der Knesset-Abgeordneten findet gleichzeitig mit der Wahl des Premierministers statt. Das gesamte Land gilt als ein Wahlkreis, alle Bürger ab 18 Jahren sind wahlberechtigt. Am Wahltag gibt der Wähler in geheimer Wahl zwei Stimmen ab, eine für den Premierminister, eine weitere für eine politische Partei, die die Interessen des Wählers in der Knesset vertreten soll.
Der Wahltag ist ein nationaler Feiertag. Wähler, die sich an diesem Tag außerhalb ihres Wahlkreises aufhalten, dürfen kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen. Für Angehörige der Streitkräfte, Krankenhauspatienten und Gefangene sowie für Matrosen der Handelsmarine und im Ausland tätige Israelis werden Wahllokale eingerichtet. Die Durchführung der Wahlen obliegt einem zentralen Wahlkomitee aus Vertretern der in der Knesset vertretenen Parteien unter dem Vorsitz eines Richters des Obersten Gerichtshofes. Regionale Wahlkomitees überwachen die ordnungsgemäße Arbeit der lokalen Wahlkomitees, die sich aus Vertretern von mindestens drei in der ausscheidenden Knesset vertretenen Parteien zusammensetzen. Bisher betrug die Wahlbeteiligung bei allen Wahlen zwischen 77 und 90%, ein Zeichen des großen Interesses der meisten Israelis an der Landes- und Kommunalpolitik.
Die Wahlen zur Knesset sind Listen- und keine Persönlichkeitswahlen. Die Fülle von Parteien, die Sitze in der Knesset anstreben, spiegelt die unterschiedlichsten Standpunkte wider.
Die beiden größten Parteien, der Arbeiterblock, der sich im Wesentlichen aus sozialdemokratischen Elementen zusammensetzt, und der nationalliberale Likud können ihre geschichtlichen Wurzeln und Traditionen bis in die Zeit vor der Staatsgründung 1948 zurückführen; bei beiden setzte bereits 1965 eine Entwicklung hin zu ihrer jetzigen Form ein. In den letzten Jahren wurden sie mehr und mehr zu Volksparteien und, verglichen mit den Parteien zu ihrer Rechten und Linken, verhältnismäßig pragmatisch. Bisher konnte noch keine Partei die Mehrheit der Sitze in der Knesset erringen. Jahrzehntelang stellten der Arbeiterblock und Likud zusammen etwa zwei Drittel der Knesset-Abgeordneten. Die restlichen Sitze teilten sich kleine Parteien, die man grob in mehrere Gruppierungen unterteilen kann: nationalreligiöse, ultraorthodoxreligiöse, Zentrums-, Links-, nationalistische, Einwanderer- und arabische Parteien.
Vor der Wahl stellt jede Partei ihr Wahlprogramm und eine Kandidatenliste nach Rangfolge geordnet vor, die durch verschiedene innerparteiliche Verfahren aufgestellt werden. Die Kandidaten müssen israelische Staatsangehörige und über 21 Jahre alt sein. Der Staatspräsident, der Staatskontrolleur, Richter und höhere Staatsbeamte sowie der Generalstabschef und hochrangige Militäroffiziere können bei Knessetwahlen nicht kandidieren, es sei denn, sie treten spätestens 100 Tage vor der Wahl von ihrem Amt zurück.
Bereits in der Knesset vertretene Parteien sind automatisch zur Wiederwahl zugelassen. Neue Parteien müssen mindestens 2500 Unterschriften wahlberechtigter Bürger vorlegen und eine Kaution hinterlegen. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn die Partei bei der Wahl mindestens 1,5% der Stimmen (entspricht einem Sitz in der Knesset) erhält. Die Sitze jeder Partei in der Knesset werden proportional zu dem in der Wahl errungenen Anteil an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen ermittelt. Die restlichen Stimmen einer Partei, die für keinen zusätzlichen Sitz ausreichen, werden unter den verschiedenen Parteien proportional zu ihrer jeweiligen Stimmenzahl oder gemäß Absprache zwischen den Parteien vor der Wahl verteilt. Jeder Partei werden entsprechend ihrer bisherigen Abgeordnetenzahl in der Knesset Wahlkampfgelder zur Verfügung gestellt. Neue Parteien erhalten nachträglich eine ähnliche Zuwendung für jeden gewählten Abgeordneten. Der Staatskontrolleur überwacht die Zahlung der Wahlkampfgelder.
Die Kandidaten für die Wahl des Premierministers können von einer oder mehreren Parteien mit mindestens 10 Sitzen in der bisherigen Knesset oder von 50000 wahlberechtigten Bürgern aufgestellt werden. Die Kandidaten müssen israelische Staatsangehörige, über 30 Jahre alt und Vorsitzender einer für die Knesset kandidierenden Partei sein. Die Wiederwahl eines Premierministers, der sieben Jahre lang hintereinander im Amt war, ist nicht zulässig.
Ein Kandidat, der bei der Wahl über die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt, wird Premierminister. Falls für keinen Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen abgegeben wird, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, statt. Sollte ein Kandidat sterben oder aus gesundheitlichen Gründung nicht in der Lage sein, an der Stichwahl teilzunehmen, kann von dem Gremium, das ihn aufgestellt hat, mindestens 96 Stunden vor Wahltermin der Name eines anderen Kandidaten vorgeschlagen werden. Wenn einer der für die Stichwahl aufgestellten Kandidaten zurücktritt, tritt der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl an seine Stelle. Falls in der allgemeinen oder der Stichwahl nur ein Kandidat aufgestellt ist, wird für oder gegen seine Kandidatur gestimmt. Wenn die Zahl gültiger Stimmen für den Kandidaten die Zahl der Gegenstimmen übersteigt, so gilt der Kandidat als gewählt.
Bei Stimmengleichheit werden Neuwahlen ausgeschrieben.
Die Amtszeit des Premierministers entspricht der Legislaturperiode der Knesset (vier Jahre), es sei den, sie wird aus irgendeinem Grund verkürzt. Ob danach nur der Premierminister (Sonderwahl) oder auch die Knesset neu gewählt wird, ist gesetzlich geregelt.
Weitere Details können Sie unter nachfolgender Internetadresse finden:
http://www.mfa.gov.il/mfa/go.asp?MFAH0ehv0
