Neugierige Fragen statt platter Vorurteile
Neugierige Fragen* statt platter Vorurteile - einige Beispiele:
(* Ergänzende Fragen und Beiträge sind willkommen.)
Seit wann gibt es eigentlich ein palästinensisches Volk ?
Antwort:
Diese Frage wird oft mit einer weiter reichenden Überlegung, nämlich der, welches Volk eigentlich die älteren Rechte an der Region Palästina als Heimat habe, verknüpft. Ebensowenig wie es je einen unabhängigen Staat Palästina gegeben hat, hat es, nimmt man die zweite Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts einmal aus, je zuvor eine größere, zusammenhängende Ethnie gegeben, die sich als palästinensisches Volk definiert hat. Von den ungefähr 250 000 Arabern, die um 1880 in der Region Palästina lebten, hatte sich deren Mehrheit selbst erst wenige Jahrzehnten zuvor aus den arabischen Nachbarregionen kommend dort angesiedelt. In dem heute so umstrittenen Gebiet gab es immer ein ständiges Kommen und Gehen und bis Anfang des 20. Jahrhunderts eine extrem dünne Besiedlung. Für die meisten der arabischen Bewohner gehörte die Region Palästina in deren Selbstverständnis als südliche Provinz zum arabischen Syrien. Prominente arabische Politiker bestanden z. B. noch 1937 vor der Peel-Kommission oder im Mai 1947 vor der UN-Vollversammlung darauf, dass Palästina ein von der Zionisten erfundener Begriff sei und es demnach auch keine eigenes palästinensisches Volk gebe. Anders gesagt: die Selbstdefinition als palästinensisches Volk und die Wahrnehmung als solches in den Augen der Welt gewann erst im Verlaufe der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, beschleunigt seit der Gründung der PLO, Gestalt.
Die zweite, in der ersten oft eingeschlossene Frage müsste daher zutreffender darauf abzielen, ob die Juden oder die Araber historisch die stärkeren Anrechte in Israel/Palästina hätten. Man stößt jedoch immer wieder einmal auf Fragestellungen, für die es schlüssige Antworten auf der Grundlage rationaler Betrachtungen gar nicht geben kann. Je nachdem, wie weit man in der Geschichte zurückblicken will, finden sich nämlich unterschiedliche, ja gegensätzliche Antwortmöglichkeiten. Just daraus ist der Stoff, aus dem sich seit jeher zwischen Völkern blutige Konflikte herleiten ließen - zuletzt mitten in Europa im vormaligen Jugoslawien. Wenn aber Palästina nie ein eigener Staat war, sondern sich meist unter Fremdherrschaft, zuletzt unter englischem Protektorat, befand und sich der Privatbesitz an Land und Boden beinahe ausschließlich in den Händen ausländischer ( z.B. ägyptischer oder syrischer ) Großgrundbesitzer befand, erwerben bzw. erwarben letzthin diejenigen Besiedler legitime Rechte, denen diese entweder von der Völkergemeinschaft explizit zugeteilt oder die solche durch den Kauf von Boden oder die landwirtschaftliche Kultivierung verödeter Brachflächen erworben haben. Israels Legitimation als Staat leitet sich demnach aus eigentlich kaum bestreitbaren Grundlagen her. Es sei denn, man verweigert sich einer solchen de jure- und de facto-Betrachtung mit dem Hinweis auf eine tiefer reichende Bindung anderer Art: arabische Erde gehöre grundsätzlich den Arabern.
Dies ist freilich nur eine weitere Variante jener Blut-und-Boden-Ideologie, die die Welt oft genug in tiefste Abgründe gestürzt hat. Bedauerlicherweise greifen gleichwohl sonst aufgeklärte Westmenschen dieses gefühlsträchtige Argument immer wieder gerne auf, vermutlich ohne sich darüber im klaren zu sein, in welch trübem Sumpf man damit zu landen droht. Wo in Israel bzw. in von Palästinensern besiedelten Gebieten Streitigkeiten um landwirtschaftlich genutzten Boden entbrannt sind, helfen romantisierende gefühlsselige Betrachtungsweisen regelmäßig nicht weiter, sondern allein eine sorgfältige rationale Betrachtung der Besitz - und Nutzungsrechte unter juristischen Gesichtspunkten. Anders als in den islamischen Nachbarländern gibt es in der rechtstaatlichen Demokratie Israel dafür den zivilrechtlichen Instanzenweg, was westliche Befreiungsromantiker häufig geflissentlich übersehen.
Welche Gebiete beanspruchen die Palästinenser für sich und auf welche UN-Resolutionen berufen sie sich in diesem Zusammenhang ?
Antwort:
Die häufigste UN-Resolution, die von arabischer und palästinensischer Seite regelmäßig angeführt wird, ist die UN-Resolution 242, die von Israel angeblich einseitig bis heute missachtet wird. Wenn eine der betroffenen Seiten, hier also die arabische, sich regelmäßig in durchaus manipulativer Weise auf eine derartige Resolution bezieht, lässt sich das noch nachvollziehen, geht es doch schließlich um die Durchsetzung der eigenen Rechte und Ziele. Dass aber viele westliche Intellektuelle (und Journalisten) in Deutschland und Europa diese Kritik an Israels angeblich permanenter Verletzung dieser Resolution 242 gewohnheitsmäßig nachbeten, ohne sich freilich um deren genaueren Wortlauf auch nur einen Deut zu scheren, ist durch eine israelkritische Haltung allein nur schwer zu erklären.
Die Resolution 242 der Vereinten Nationen vom 22. Nov 1967 lautet in der wörtlichen Übersetzung des englischen Originals: Rückzug der israelischen Streitkräfte aus beim jüngsten Konflikt besetzten Gebieten
und
Beendigung aller Forderungen oder Kriegszustände sowie Respektierung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit aller Staaten in dem Gebiet, sowie ihres Rechts, in Frieden innerhalb gesicherter, anerkannter Grenzen zu leben.Diese Resolution erfüllt sich also nur dann in einem vollgültigen Sinne, wenn beide miteinender verknüpfte Bedingungen gleichzeitig umgesetzt und gewährleistet werden. Israel, das im Ergebnis des 6-Tage-Krieges Teile des militärisch besetzen Gebietes später wieder geräumt, die überwiegend von Arabern besiedelten Regionen Gaza-Streifen und Westjordanland seither jedoch unter seiner militärischen Kontrolle behalten hat, ist nach Punkt 1 zum Rückzug verpflichtet. Diese Verpflichtung allerdings ist unauflösbar damit verknüpft, dass gemäß Punkt 2 sämtliche arabischen Kriegsparteien zugleich Israel als Staat uneingeschränkt anerkennen und jegliche Störung des Friedens z.B. durch Unterstützung von Terrorgruppen, unterlassen. Nach wie vor (siehe oben) gibt es indes mit den meisten arabischen Nachbarstaaten nicht die in dieser UN-Resolution erwarteten Friedensverträge. Und nach wie vor fordern insbesondere die vom Gazastreifen und dem Westjordanland oder vom Libanon aus operierenden islamistischen Terrorgruppen Hamas, Islamischer Dschihad oder Hisbollah bzw. die von Arafat gelenkten al Aksa-Märtyrerbrigaden die vollständige Zerstörung Israels und die Tötung oder Vertreibung sämtlicher Juden der Region – nachzulesen etwa in der Charta der Hamas, leicht im Internet zu finden, z.B. unter:
http://www.taz.de/pt/2003/04/12/a0228.nf/text.ges
Die säkulare, d.h. nicht vornehmlich am Islam (-> siehe unten) ausgerichtet PLO nimmt zwar für sich in Anspruch, das staatliche Existenzrecht Israels seit ein paar Jahren ausdrücklich anerkannt zu haben. Gleichwohl weisen nahezu sämtliche, ebenfalls via Internet einsehbaren Materialien und Karten aus PLO-Quellen eine Weltsicht aus, in der Israel nicht existiert: nicht Haifa, nicht Tel Aviv, erst recht nicht Jerusalem. Palästina reicht auch in der offiziellen PLO-Optik lückenlos bis in an sämtliche Ufersäume des Mittelmeers und hat Israel von der Landkarte getilgt. So trägt auch Jassir Arafat immer wieder gerne an einer seiner Phantasieuniformen den Sticker mit jenem PLO-Logo, welches Palästina ebenfalls als über ganz Israel gelegtes Großpalästina darstellt.
(Nebenbemerkung: es ist immer wieder verblüffend, wie leicht sich einige westliche Pazifisten damit tun, im Schmusekurs mit Arafat, dessen martialisches Guerillaoutfit mit stets umgeschnallter Pistole geflissentlich zu übersehen und sich dankeshalber liebevoll ans Herz dieses arabischen Befreiungshelden und Dollarmultimillionärs, sprich an seine diversen Kampfsymbole und Auszeichnungen, drücken zu lassen.)
Yasser Arafat
Yassir Arafat trägt die Karte von ganz Israel auf seiner Uniform
Das offizielle Fatah Symbol
So spielt Arafat auch heute noch sein doppeltes Spiel einer einerseits gegenüber dem Westen und dessen Kameras in routinierten Posen ostentativ behaupteten Friedfertigkeit und andererseits demonstrierter Gewaltbereitschaft durch die Lenkung der seiner Organisation zugehörigen al Aksa-Brigaden in immer neue blutige Massenmorde.
Das heißt nun keineswegs, dass jede einzelne in Palästina geborene Araberin oder jeder dort geborene Araber genauso denkt und somit sämtliche Palästinenser ausnahmslos Israel von der Landkarte fegen möchten. Leider ist aber weit und breit keine palästinensische Führungsfigur in Sicht, die an der historischen Wahrheit und den Realitäten orientiert zum wirklichen und nachhaltigen Nutzen des eigenen Volkes eine Politik der Selbstkritik und Demokratisierung in den eigenen Reihen, des Ausgleichs und Friedens anstrebt und der die blutrünstigen Extremisten in den eigenen Reihen unnachgiebig unter Kontrolle bringt. Ob es sehr weise war, einen Jassir Arafat zum Friedensnobelpreisträger und ihn damit ein wenig vorschnell zu einer Art Mahatma Ghandi der Palästinenser zu erheben, wird erst künftige Geschichtsschreibung schlüssig beurteilen können.
Quellenhinweis: Eine Vielzahl wichtiger internationaler Dokumente (sowie arabische und israelische Dokumente bzw. Reden ) - insbesondere sämtliche maßgeblichen UN-Resolutionen - findet sich im Dokumentenarchiv auf der website eines der derzeit kompetentesten Nahostkorrespondenten , Ulrich Sahm http://www.usahm.de
Welches Gewicht spielte der Religionsaspekt im Nahostkonflikt ?
Antwort:
Israel ist ein demokratisch verfasster Staat, was seine Selbstverpflichtung einschließt, u.a. auch Religionsfreiheit zu gewähren. Christen und Muslime können sich daher genauso wie die jüdische Mehrheit in Israel als Religionsgemeinschaften selbst organisieren, ihre eigenen Gotteshäuser unterhalten, eigenen Religionsunterricht betreiben usf. Anders als im Christentum oder im Islam gehört ein Missionsauftrag nicht zum Wesenskern des Judentums, weshalb das orthodoxe Judentum in seiner langen Geschichte weder je sonderlich expansiv, noch von eiferndem Bekehrungszwang geprägt war. Gleichwohl gehört es für viele fromme Juden in Israel zum Selbstverständnis ihres religiösen Weltbildes, dass die jüdische Heimat für sie das historische Großisrael ist, woraus sie glauben das Recht herleiten zu können, jüdische Siedlungen z.B. auch im Westjordanland errichten zu dürfen. Dies meint zunächst indes nicht mehr, als die Vorstellung, dort als jüdische Familien leben, arbeiten bzw. ihre Religion ausüben zu dürfen und nicht zwingend zugleich die Ausdehnung von Israels Staatsgrenzen. Viele ultraorthodoxe Juden identifizieren sich nicht nur nicht mit dem Staat Israel, sondern halten seine Gründung sogar für einen mit der messianischen Verheißung nicht vereinbaren Frevel; allerdings bilden die Ultraorthodoxen unter den Juden Israels eine Minderheit. Eine prinzipielle, gegen den Islam oder das Christentum gerichtete Grundauffassung bestimmt weder das Weltbild dieser, noch irgendeiner anderen religiös orientierten jüdischen Gruppierung. Die säkularen Strömungen unter den Juden Israels halten eher eine Äquidistanz zu allen drei im Nahen Osten wurzelenden Weltreligionen, die eigene eingeschlossen, als dass sie dezidiert eine grundsätzlich feindselige Haltung gegenüber dem Islam oder dem Christentum einnähmen. Ihr Lebensstil und ihre Einstellungen sind ausgesprochen westlich orientiert.
Ganz anders dagegen der (arabische) Islam: Hamas, Hisbollah oder islamischer Dschihad streben erklärtermaßen gar nicht primär nach der Gründung eines unabhängigen Staates Palästina z.B. auf dem Boden der heutigen Autonomiegebiete, sondern nach der vollständigen Vernichtung des Staates Israels und sämtlicher diesen Staat unterstützenden Juden in der Welt, vornehmlich derer in den USA. Sie pflegen die paranoide Verschwörungstheorie eines weltbeherrschenden Judentums und äußern sich in der Logik dieses Wahngebildes daher regelmäßig lobend über den deutschen Faschismus. Im Westen werden diese Gruppen unter dem Rubrum extrem radikaler Muslime seit geraumer Zeit als Islamisten bezeichnet, um sie von der Mehrheit der an einem friedlich Zusammenlebend orientierten Muslime abgrenzen zu können. Das erlaubt es dem westlichen Betrachter zudem, den hasstriefenden Antisemitismus dieser Gruppen als bizarre Sondererscheinung einzuordnen oder allzu oft auch zu bagatellisieren.Unschwer allerdings lässt sich aus Hunderten von Aussagen, Reden, Artikeln und Dokumenten - zum großen Teil über das Internet einsehbar - herleiten, dass der brachiale Antisemitismus dieser Gruppen dem der deutschen Nazis um nichts nachsteht und - neben der ausgeprägten Abneigung gegenüber allen westlichen Zivilisationsformen - das entscheidende Charakteristikum dieser religiös inspirierten Ideologie ist. Es ist demnach eher eine bequeme, auch unter westlichen Intellektuellen und Journalisten verbreitete Selbsttäuschung zu erwarten, wenn Israel sich nur weitest möglich auf sein Kerngebiet zurückzöge und eine Weile großmütig darauf verzichte, Terroristen und deren Unterstützer zu verfolgen, sich sodann die islamistischen Gruppen von alleine auflösen oder zumindest einflusslos würden. Zum Kernprogramm der Islamisten - keineswegs allein der Gruppen im arabischen Raum, sondern weltweit - gehört nicht nur die Vernichtung Israels als jüdischer Staat um jeden Preis, sondern die blutige Kampfansage an Juden überall auf der Welt. Diese massive Form eines höchst bedrohlichen Antisemitismus lässt sich aus einer vermeintlich bloß israelkritischen Position heraus eigentlich nicht mehr beschwichtigend schön reden, es sei dann, man verweigert sich ausdrücklich der Möglichkeit, in den Quellen nachzulesen und leugnet in stereotypen Reflexen, warum auch immer, den brutalen Antisemitismus des Islamismus.
Im übrigen betrachtet, anders als immer wieder gerne formelhaft behauptet, auch der gemäßigte Islam gläubige Juden ( oder Christen) keineswegs als völlig gleichberechtigt. Vielmehr erklärt der Koran selbst an vielerlei Stellen ausdrücklich, dass Dhimmis, d.h. Juden und Christen, gegenüber jeglicher muslimischer Obrigkeit tributpflichtig seien , also Sondersteuern zu entrichten hätten. Auch in der Hochzeit des vermeintlich toleranten Islam war dieses Gebot zwingend einzuhalten, ebenso wie Juden stets von bestimmten Berufen bzw. bestimmten Wohngegenden ausgeschlossen blieben. Es erscheint ein wenig blauäugig, wenn allein die Tatsache, dass Juden unter muslimsicher Herrschaft in bestimmten historischen Phasen nicht generell verfolgt, in Ghettos gezwängt oder ermordet wurden, sondern einzelne herausragende jüdische Persönlichkeiten sogar hohe Ämter bekleiden konnten, stereotyp als Ausweis von umfassender Toleranz ausgelegt wird. Auch von sonst als gemäßigt geltenden muslimischen Führern von Algerien über Ägypten, den Irak oder Iran bis nach Indonesien lassen sich vielfach Aussagen mit einem giftig antisemitischen Tenor belegen. Selbst in dem gemeinhin als moderat und vergleichsweise pragmatisch geltenden Jordanien untersagt die geltende Verfassung bis heute ausdrücklich, dass an Juden die jordanische Staatsbürgerschaft verliehen werden darf. Eine vergleichbare Diskriminierung, auch die Möglichkeit, jüdischen Besitz schadenersatzlos zu enteignen, gibt es in der einen oder andere Variante nach wir vor in allen arabischen Ländern. Wer sich der Mühe unterzieht, den Koran einmal etwas gründlicher zu lesen, wird feststellen, dass diese muslimische Ausgrenzungspolitik gegenüber den Juden durchaus eine logische Fortsetzung des Verbotes Muhammeds ist, u.a. mit Juden ( oder Christen ) auch nur Freundschaften zu schließen. Der Auseinandersetzung um Israel-Palästina wohnt demnach, (-selbst wenn viele westliche Kritiker Israels dies regelmäßig nicht wahr haben wollen -), ein stark religionsmotiviertes Movens in Gestalt eines mal mehr moderaten, mal erschreckend brachial gewaltorientierten Antisemitismus inne.
Literatur - und Quellenempfehlungen:
Der vollständige Korantext findet sich deutscher Übersetzung und mit den arabischen Titeln der Suren z.B. unter:
http://oregonstate.edu/groups/msa/quran/index_g.html
Die Wurzeln und die Bedeutung des Antisemitismus im Kontext arabischer Israelfeindlichkeit findet sich in nachfolgender gründlicher Studie:
Matthias Küntzel: Djihad und Judenhaß. Über den neuen antijüdischen Krieg. – Freiburg, 2003
Eine Zusammenstellung von düsteren, antisemitischen Aussagen, entnommen aus palästinensischen Primarschulbüchern, Reden arabischer Politiker, Artikeln in arabischen Zeitungen usf. findet sich in dem kleinen Büchlein:
Die Saat des Hasses. Juden und Israel in den arabischen Medien. – Hänssler-Verlag, 2002.Inwiefern verstoßen israelische Siedlungen außerhalb der (provisorischen) israelischen Staatsgrenzen gegen internationales Recht ?
Antwort:
Seit vielen Jahrhunderten bestehen jüdische Siedlungen im Westjordanland und im Gazastreifen. Diese wurden im Mandat für Palästina, das vom Völkerbund verabschiedet wurde und für die Gründung eines jüdischen Staates im ehemaligen Heimatland des jüdischen Volkes sorgte, ausdrücklich als legitim anerkannt. Artikel 6 des Mandats sah folgendes vor:„Während sichergestellt wird, dass die Rechte und Positionen anderer Bevölkerungsgruppen nicht beeinträchtigt werden, erleichtert die Verwaltung von Palästina die jüdische Einwanderung unter geeigneten Bedingungen und fördert in Zusammenarbeit mit der Jewish Agency, die in Artikel 4 genannt wird, die enge Besiedelung des Landes durch Juden, einschließlich des staatlichen Bodens, der nicht zur öffentlichen Nutzung erforderlich ist.“
Einige jüdische Siedlungen, wie z.B. Hebron, bestehen seit den Jahrhunderten der osmanischen Herrschaft, wohingegen Siedlungen wie z.B. Neve Ya’acov, nördlich von Jerusalem, der Gush-Etzion-Block in Judäa und Samaria, die Ortschaften nördlich des Toten Meers und Kfar Darom im Gazastreifen unter der britischen Mandatsverwaltung vor der Gründung des Staates Israel errichtet wurden. Insbesondere wurden viele israelische Siedlungen an Orten gegründet, an denen die jüdischen Gemeinden voriger Generationen beheimatet waren, um die tiefgreifende historische und religiöse Verbindung des jüdischen Volkes mit dem Land zum Ausdruck zu bringen.
Seit über tausend Jahren war die einzige Verwaltung, welche die jüdische Besiedlung verboten hat, die Verwaltung während der jordanischen Besatzung, die in den neunzehn Jahren ihrer Herrschaft (1948-1967) den Verkauf des Landes an Juden zum Kapitalverbrechen erklärte. Das Recht der Juden, sich in diesen Gebieten anzusiedeln, und die rechtlichen Ansprüche auf das Land, das erworben wurde, konnten von der jordanischen bzw. ägyptischen Besatzung, die sich aus der bewaffneten Invasion Israels im Jahre 1948 ergab, nicht rechtmäßig für ungültig erklärt werden, und diese Rechte und Ansprüche sind bis zum heutigen Tage gültig.
Die internationalen Menschenrechte verbieten die zwangsweise Umsiedlung von Teilen der Bevölkerung aus einem Staat in das Gebiet eines anderen Staates, der diesen mit Waffengewalt besetzt hat. Dieser Grundsatz, der in Artikel 49 der vierten Genfer Konvention enthalten ist, wurde unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Wie die Bemerkungen von Vertretern des internationalen Roten Kreuzes zur Konvention bestätigen, sollte der Grundsatz die einheimische Bevölkerung vor Vertreibung schützen, einschließlich der Gefährdung ihrer gesonderten Existenz als Ethnie, wie dies bei den Vertreibungen der Bevölkerung in der Tschechoslowakei, Polen und Ungarn vor und während des Krieges der Fall war. Im Hinblick auf das Westjordanland und den Gazastreifen ist dies indes kaum der Fall.
Der Versuch, israelische Siedlungen als Verstoß gegen diesen Grundsatz darzustellen, ist eindeutig unhaltbar. Wie Professor Eugene Rostow, der ehemalige Staatssekretär für politische Angelegenheiten, schrieb: „Das jüdische Recht auf Besiedlung in dieser Gegend entspricht in jeder Hinsicht dem Recht der einheimischen Bevölkerung, dort zu leben“ (AJIL, 1990, Band 84, S. 72).
Die Bestimmungen der Genfer Konvention zur Zwangsumsiedlung der Bevölkerung in besetztes Souveränitätsgebiet können weder so ausgelegt werden, dass dadurch die freiwillige Rückkehr natürlicher Personen zu den Städten und Gemeinden untersagt wird, aus denen sie oder ihre Vorfahren vertrieben wurden, noch untersagen sie die Bewegung von natürlichen Personen in ein Land, das sich nicht unter der legitimen Souveränität eines Staates befand und das keinem privaten Eigentum unterliegt. Diesbezüglich ist zu sagen, dass die israelischen Siedlungen erst nach einem erschöpfenden Untersuchungsverfahren unter der Aufsicht des obersten Gerichtshofes von Israel gegründet wurden, mit dem sichergestellt werden sollte, dass keine Ortschaften auf privatem arabischem Land gegründet werden. Man sollte nicht vergessen, dass die Bewegung natürlicher Personen in das Gebiet ganz und gar freiwillig geschieht, während die Siedlungen selbst weder arabische Einwohner vertreiben sollen, noch in der Regel arabische Einwohner vertreiben.
Wiederholte Anklagen hinsichtlich der Ungesetzlichkeit der israelischen Siedlungen müssen daher als politisch motiviert betrachtet werden, ohne Begründungen im Völkerrecht. Ebenso wie israelische Siedlungen nicht als gesetzeswidrig betrachtet werden können, können sie keinen „schweren Verstoß“ gegen die Genfer Konvention darstellen und daher entbehrt die Behauptung, dass sie ein „Kriegsverbrechen“ darstellen, jeder rechtlichen Grundlage. Diese politischen Anklagen können keinesfalls palästinensische Terrorakte und Gewalt gegen unschuldige israelische Zivilisten rechtfertigen.
Politisch gesehen betrachtet man das Westjordanland und den Gazastreifen am besten als Gebiet, für das es zueinander in Widerspruch stehende Ansprüche gibt, die in Friedensverhandlungen geklärt werden sollten. Israel verfügt nicht nur aufgrund seiner historischen und religiösen Bindungen an das Land und seiner anerkannten Sicherheitsbedürfnissen über Rechtsansprüche auf dieses Gebiet, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass das Gebiet nicht unter der Souveränität irgendeines Staates stand und in einem Krieg zur Selbstverteidigung, der Israel aufgezwungen wurde, unter israelische Kontrolle gelangte. Zugleich erkennt Israel an, dass die Palästinenser ebenfalls legitime Ansprüche auf dieses Gebiet haben. In der Tat zeigte allein die Tatsache, dass die Parteien vereinbart haben, Verhandlungen über die Siedlungen zu führen, dass sie in dieser Frage einen Kompromiss anstrebten.
Die Abkommen, die zwischen Israel und den Palästinensern erzielt wurden, beinhalten kein Verbot für den Bau oder die Erweiterung der Siedlungen. Im Gegensatz dazu ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Frage der Siedlungen den Verhandlungen über den permanenten Status vorbehalten bleibt, die in der Endphase der Friedensgespräche stattfinden sollen. In der Tat haben die Parteien ausdrücklich vereinbart, dass die palästinensische Autonomiebehörde keine Gerichtsbarkeit oder Kontrolle über Siedlungen oder israelische Bürger hat, solange der Abschluß eines Abkommens über den permanenten Status noch aussteht.
Man hat behauptet, dass das Verbot einseitiger Maßnahmen, den „Status“ des Westjordanlandes und des Gazastreifens zu ändern, das im Interimsabkommen und in späteren Abkommen zwischen den Parteien enthalten ist, ein Siedlungsverbot impliziere. Diese Haltung ist unaufrichtig. Der Bau von Häusern hat keinerlei Auswirkungen auf den Status des Gebiets. Das Verbot einseitiger Maßnahmen wurde vereinbart, um sicherzustellen, dass keine Seite Maßnahmen ergreift, um den rechtlichen Status dieses Gebiets zu verändern (wie z.B. durch Annexion oder einseitige Ausrufung eines Staates), solange das Ergebnis der Verhandlungen über ein permanentes Statusabkommen noch nicht feststeht. Sollte dieses Verbot für Gebäude gelten, so würde dies zu der lächerlichen Interpretation führen, dass keine der beiden Seiten Häuser bauen dürfte, um den Bedarf ihrer jeweiligen Ortschaften zu decken.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass im Geiste des Kompromisses und in einem Versuch, konstruktive vertrauensbildende Maßnahmen im Friedensprozeß zu ergreifen, mehrere israelische Regierungen ausdrücklich die Notwendigkeit eines territorialen Kompromisses für das Westjordanland und den Gazastreifen anerkannt und freiwillig den Bau neuer Siedlungen gestoppt haben. Diesbezüglich hat die derzeitige Regierung der Nationalen Einheit unter Premierminister Ariel Sharon offiziell erklärt, dass sie keine neuen Siedlungen mehr bauen wird, jedoch weiterhin den grundlegenden Bedürfnissen bestehender Siedlungsgemeinden verpflichtet bleibt .
Beitrag übernommen aus: www.christliche-freunde-israels.de
Für diejenigen, denen diese Quelle dubios erscheint bzw. zugrundeliegende völkerrechtliche Problemstellung nicht ausreichend differenziert darlegt, hier noch eine Literaturempfehlung:
Katja S. Ziegler: Fluchtverursachung als völkerrechtliches Delikt - Berlin, 2002
(Achtung , dicker Wälzer: 976 Seiten)